Hexenkessel Event e.V.

Vereinssatzung Hexenkessel Event e.V.

§1 Name und Sitz

  1. Der am 05.07.2017 gegründete Verein führt folgende Namen: „ Hexenkessel Event“.
  2. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Ab dem Zeitpunkt der Eintragung führt der Verein den Zusatz „e.V.“
  3. Sitz des Vereins ist Buchöster, Gemeinde Tacherting.
  4. Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§2 Zweck des Vereins

  1. Zweck des Vereins ist es mit den erzielten Erlösen Bedürftige zu unterstützen oder die Gelder gemeinnützigen oder kirchlichen Zwecken zukommen zu lassen. Der Verein selbst ist nicht gemeinnützig im Sinne der Abgabenverordnung da der Zweck des Vereins nicht darin besteht Spendengelder zu sammeln und hierfür Spendenquittungen auszustellen sondern entsprechend dem Satzungszweck zu handeln.
  2. Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Tätigkeiten verwirklicht:
    Die Mitglieder des Vereins planen und veranstalten Events deren Erlöse ausschließlich der unter §2 Abs. 1 erläuterten Zwecken zugeführt werden.
  3. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  4. Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keinerlei Zuwendung aus Mitteln des Vereins
  5. Weiterhin darf keine Person mit Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütung begünstigt werden.
  6. Ehrenamtlich tätige Personen haben nur Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Auslagen.
  7. Für Ihr ehrenamtliches Engagement sollen den Mitgliedern Vorteile bei Unternehmen und Betrieben z.B. durch besondere Vergünstigungen und Rabatten eingeräumt werden – der Vorstand wird entsprechend ausgehandelte Vergünstigungen auf der Internetseite des Vereins veröffentlichen. Ferner sollten Mitglieder bei Veranstaltungen des Vereins bevorzugt behandelt werden und soweit möglich z.B. Nachlässe oder Vergünstigungen erhalten.

§3 Erwerb der Mitgliedschaft

  1. Folgende Personengruppen können Vereinsmitglieder werden:
    Natürliche Personen
    Juristische Personen
  2. Die Mitgliedschaft muss schriftlich beantragt werden über deren Aufnahme entscheidet der erweiterte Vorstand. Bei Minderjährigen haben die gesetzlichen Vertreter den Aufnahmeantrag zu stellen.
    Es kann eine aktive Mitgliedschaft (dies bedeutet das Mitglied beteiligt sich aktiv an den Planungen und Ausführungen der Events) oder aber eine passive Mitgliedschaft (keine aktive Tätigkeit im Zusammenhang mit den Events) beantragt werden. Ein Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung hat nur das aktive Mitglied.
  3. Der Austritt aus dem Verein ist für Mitglieder jederzeit zulässig. Der Austritt ist dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklären und ist jeweils zum Kalenderjahresende mit einer einmonatigen Frist möglich.
  4. Mitglieder deren Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstoßen, können vom Verein ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss der betroffenen Mitglieder entscheidet die Mitgliederversammlung.
  5. Die Mitgliedschaft endet mit Austritt, dem Tod oder dem Erlöschen des Mitglieds.
  6. Das ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglied hat keinerlei Ansprüche gegenüber dem Verein.

§4 Beiträge

Vereinsmitglieder sind dazu verpflichtet für Ihre Mitgliedschaft Beiträge zu entrichten. Höhe und Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt.

§5 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:
a) Die Mitgliederversammlung
b) Der Vorstand
c) Der erweiterte Vorstand (hierzu zählen Schriftführer, Kassier und alle Beisitzer)

§6 Mitgliederversammlung

  1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Des Weiteren muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert, oder wenn mindestens 1/10 der stimmberechtigten Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt.
  2. Mitgliedsversammlungen werden vom Vorstand schriftlich oder in Textform per Email oder per Textnachricht auf dem Mobiltelefon, unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Einladungsfrist zu jeder Mitgliedsversammlung beträgt: 2 Wochen
  3. Versammlungsleiter ist der 1.Vorstand. Falls der 1.Vorsitzende verhindert sein sollte, ist einer der 3 weiteren Vorstandsmitglieder der Versammlungsleiter. Sollte keiner der vier Vorstände anwesend sein so wird ein Versammlungsleiter von der Mitgliedsversammlung gewählt.
  4. Sollte der Schriftführer abwesend sein, wird dieser von der Mitgliedsversammlung gewählt.
  5. Jede Mitgliedsversammlung die ordentlich einberufen wurde, ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der tatsächlich erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
  6. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erfasst. Jede Änderung der Satzung und oder des Vereinszwecks, benötigt eine Mehrheit von ¼ der abgegebenen gültigen Stimmen.
  7. Weiterhin ist über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ein Protokoll aufzunehmen. Das Protokoll ist vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterschreiben.
  8. Anträge können gestellt werden von:
    a) Jedem Erwachsenen aktiven Mitglied
    b) Vom Vorstand
  9. Anträge müssen 2 Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand des Vereins eingegangen sein. Wenn der Antrag später eingeht darf dieser nur, wenn die Dringlichkeit mit einer 2/3 Mehrheit bejaht wird, behandelt werden. Das gleiche gilt auch für Satzungsänderungen.

§7 Stimmrecht und Wählbarkeit

  1. Jedes volljährige und juristische aktive Mitglied hat ein Stimmrecht
  2. Die gesetzlichen Vertreter der jugendlichen Mitglieder besitzen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ein Stimmrecht.
  3. Gewählt werden können alle volljährigen und vollgeschäftsfähigen aktiven Mitglieder des Vereins.
  4. Jedes Amt im Verein ist für Frauen und Männer zugänglich.

§8 Vorstand und erweiterter Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus:
    • Dem Vorsitzenden
    • Drei weiteren Vorstandsmitgliedern
    Der erweiterte Vorstand besteht aus:
    • Dem Kassier
    • Dem Schriftführer
    • Den Beisitzern (mind. 5 max. 15 Personen)
  2. Der Vorstand führt die Geschäfte im Sinne der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
    Der Vorstand ist berechtigt, für bestimmte Zwecke Ausschüsse einzusetzen. Er kann verbindliche Ordnungen erlassen.
  3. Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch je einen der vorstehend vier genannten Vorstandsmitglieder allein vertreten.
  4. Die Mitglieder des Vorstands und des erweiterten Vorstands werden für jeweils sechs Jahre gewählt. Sie bleiben im Amt, bis Neuwahlen stattfinden.

§9 Kassenprüfer

  1. Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von sechs Jahren zwei Kassenprüfer, die nicht dem Vorstand oder dem Ausschuss angehören dürfen.
  2. Die Kassenprüfer haben die Kasse/Konten des Vereins einschließlich der Bücher und Belege mindestens einmal im Geschäftsjahr sachlich und rechnerisch zu prüfen und dem Vorstand jeweils Schriftlich einen Bericht zu erstatten.
  3. Die Kassenprüfer erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfbericht und beantragen bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte die Entlastung des Vorstandes.

§10 Auflösung, Anfall des Vereinsvermögens

  1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden.
    Die Einberufung einer solchen Versammlung darf nur erfolgen, wenn es
    a) der erweiterte Vorstand mit einer Mehrheit von 3/4 seiner Mitglieder beschlossen hat, oder
    b) von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder des Vereins schriftlich gefordert wurde.
  2. Die Liquidatoren sind der erste Vorsitzende sowie die weiteren drei Vorstandsmitglieder. Die Mitgliederversammlung ist berechtigt, zwei andere Vereinsmitglieder als Liquidatoren zu benennen.
  3. Sollte der Verein aufgelöst werden, fällt das Vermögen des Vereins, soweit es bestehende Verbindlichkeiten übersteigt, an die im folgenden bezeichnete juristische Person:
    • SOS Kinderdorf

§11 Inkrafttreten

Die Satzung ist in der vorliegenden Form am 05.07.2017 von der Mitgliederversammlung des Vereins „Hexenkessel Event“ beschlossen worden und tritt nach Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

Buchöster, den 05.07.2017

Hexenkessel Event e.V.